Das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 30.06.2022 entschieden, die Werbung mit „klimaneutral“ für ein Produkt grundsätzlich keiner Erläuterungen bedürfe, da dies Werbeaussage eine eindeutige Botschaft transportiere, dass das beworbene Produkt eine ausgeglichene CO2-Bilanz habe.
„OLG Schleswig: Werbung mit „klimaneutral“ ohne Erläuterungen zulässig“ weiterlesen

