LG Stendal: Biozid-Hinweis muss auf Webseite auch dann erfolgen, wenn er auf Produkt selbst abgedruckt ist

Das LG Stendal hat mit Urteil vom 07.03.2024 entscheiden, dass der gesetzlich vorgeschriebene Biozid-Hinweis auch dann auf der Website erscheinen muss, wenn er bereits auf dem Produkt selbst aufgedruckt ist.

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