Das LG Stendal hat mit Urteil vom 07.03.2024 entscheiden, dass der gesetzlich vorgeschriebene Biozid-Hinweis auch dann auf der Website erscheinen muss, wenn er bereits auf dem Produkt selbst aufgedruckt ist.
Das LG Stendal hat mit Urteil vom 07.03.2024 entscheiden, dass der gesetzlich vorgeschriebene Biozid-Hinweis auch dann auf der Website erscheinen muss, wenn er bereits auf dem Produkt selbst aufgedruckt ist.