BGH: Zur Werbung mit Prüfsiegeln

Der BGH hat mit Urteil vom 04.07.2019 festgestellt, dass bei einer Werbung mit Prüfsiegel es entscheidend darauf ankommt, dass das geprüfte Produkt tatsächlich durch einen neutralen Dritten nach objektiven Kriterien überprüft worden ist und es für die Neutralität unbeachtlich ist, dass ein Entgelt für die Durchführung der Prüfung bezahlt wurde.

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BGH: Benutzung des „ÖKO-TEST-Siegel“ ohne Zahlung Lizenzgebühr ist Markenverletzung

Der BGH hat in 3 Verfahren am 12. Dezember 2019 entschieden, dass die Verwendung des ÖKO-TEST-Siegels eine Markenverletzung darstellt, wenn die Werbende das Siegel ohne die Zahlung der Lizenzgebühr und Abschluss eines Lizenzvertrages benutzt, obwohl ihre eigenen Produkte getestet worden sind.

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BGH: Werbung mit Prüfsiegeln nur noch mit Fundstellenangabe oder Zusammenfassung der Prüfkriterien

Der BGH hat mit Urteil vom 21. Juni 2016 die Werbung mit einem Prüfzeichen „LGA testet“ sowie „LGA testet Quality“ ohne Hinweis auf die Fundstelle oder eine eigene Zusammenfassung der zu Grunde liegenden Prüfkriterien verboten.

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Werbung mit Prüfsiegeln nur noch mit Fundstellenangabe

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 30.12.2014 entschieden, dass die Rechtsprechungsgrundsätze zur Werbung mit Warentests auch für die Werbung mit Prüfsiegeln gelten.

Streitgegenstand war die Werbung eines Online-Shops für einen Haarentferner mit einem Preis von € 199,00 mit dem Prüfsiegel des TÜV Rheinland „LGA tested Safety“ sowie „LGA tested Quality“ ohne Fundstellenangabe, wie nachstehend abgebildet.

LGA tested

 

 

 

 

 

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