Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 15. Juli 2025 entschieden, welche Kriterien bei der Bemessung einer Vertragsstrafe nach dem Hamburger Brauch bei wiederholten Wettbewerbsverstößen im Online-Bereich zu berücksichtigen sind.
Schlagwort: Vertragsstrafe
OLG Hamm: Bei Online-Verstößen gegen PAngVO genügt einfache Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe
Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 06.02.2024 entschieden, dass bei Verstößen gegen die Preisangabenverordnung (PAngVO) im Internet die Abgabe einer einfachen Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafe ausreicht, wenn der Werbende weniger als 100 Mitarbeiter hat.

