DSK zu EuGH Urteil zur Haftung für Datenschutzverstöße von Facebook

Die DSK (Datenschutzkonferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder) begrüßt das Urteil des EuGH vom 5. Juni 2018 und fühlt sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Die Kernaussagen in der Stellungnahme vom 6. Juni 2018 sind:

  1. Es gibt eine gemeinsame Verantwortung von Facebook und Seitenbetreiber wie der EuGH fest gestellt hat.
  2. Wer eine Fanpage betreibt, muss die datenschutzrechtlichen Informationen zur Verfügung stellen.
  3. Ein Tracking soll grundsätzlich nur mit Einwilligung möglich sein.

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