OLG Hamburg: Grundpreisangabe nicht mehr in räumlicher Nähe zum Preis erforderlich

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 25.06.2020 entschieden, dass die Grundpreisangabe nicht in räumlicher Nähe zum eigentlichen Preis erfolgen muss, sondern auch an anderer Stelle stehen kann.

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OLG Hamburg: Grundpreisangabe nicht zwingend in räumlicher Nähe zum Preis

Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 22.4.2020 entschieden, dass die Grundpreisangabe nicht in räumlicher Nähe zum eigentlichen Preis angegeben werden muss.

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