Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25. August 2025 entschieden, dass Betroffene von Rechtsverletzungen gegenüber einem Hostinganbieter nicht verpflichtet sind, das von der Plattform bereitgestellte Melde- und Abhilfeverfahren zu nutzen. Meldungen können auch auf anderem Wege, etwa per E-Mail oder anwaltlichem Schreiben, wirksam erfolgen, sofern sie hinreichend präzise sind.
„KG Berlin: Doch kein Zwang zur Nutzung des Notice-und Take-Down-Meldeverfahrens“ weiterlesen

