BGH: Unterlassungserklärung von Unternehmen zukünftig per E-Mail ausreichend

Der BGH hat mit Urteil vom 12.01.2023 entschieden, dass im Unternehmensbereich Unterlassungserklärungen zukünftig per E-Mail in Form von PDFs ausreichend sind und es nicht mehr die Übersendung des Originals im Nachgang per Post bedarf.

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Der Brexit und die Folgen für das Geistige Eigentum

Großbritannien hat sich mit knapper Mehrheit für ein Ausscheiden aus der Europäischen Union entschieden. Neben den weitreichenden politischen Folgen hat diese Entscheidung auch substantielle Konsequenzen für den Bereich des Geistigen Eigentums. Dies gilt sowohl für eingetragene Schutzrechte wie Marken, Designs und Patente als auch für Verträge, die solche eingetragenen Schutzrechte zum Gegenstand haben.

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Neufassung des Geschmacksmustergesetzes vorgelegt

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für die Neufassung des Geschmacksmustergesetzes vorgelegt.

Inhaltliche Schwerpunkte des Referentenentwurfs sind die Einführung eines Nichtigkeitsverfahrens vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, die Umbenennung des Gesetzes in Designgesetz und Änderungen für die Bekanntmachung des Ausstellungsschutzes. „Neufassung des Geschmacksmustergesetzes vorgelegt“ weiterlesen

Online Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten des DPMA

Seit dem 07.01.2014 besteht die Möglichkeit, online Einsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten des DPMA zu nehmen.

Die Akteneinsicht umfasst alle wichtigen Unterlagen wie beispielsweise Anmeldeunterlagen, Erfinderbenennungen, Prüfungsbescheide und Erwiderungen. Es fehlen allerdings die Dokumente zur Entrichtung von Gebühren. Insofern ist man bei der Recherche nach der Zahlung von Jahresgebühren weiterhin auf die Angaben im Register angewiesen. „Online Akteneinsicht in Patent- und Gebrauchsmusterakten des DPMA“ weiterlesen

Einheitliches EU-Patent kommt voraussichtlich 2014

Ende des vergangenen Jahres hat das Europäische Parlament nach mehr als 30 Jahren Vorbereitung das sogenannte EU-Patentpaket verabschiedet. Das Paket umfasst drei Bereiche. Erstens die Entschließung zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes. Zweitens die Übersetzungsregelungen und drittens die Entschließung zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichts.

Mit der Einführung des einheitlichen EU-Patents werden vor allem zwei Ziele verfolgt: Erstens die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes für alle Mitgliedsstaaten der EU und zweitens eine deutliche Reduzierung der Kosten. „Einheitliches EU-Patent kommt voraussichtlich 2014“ weiterlesen

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