BGH: Zur Werbung mit Prüfsiegeln

Der BGH hat mit Urteil vom 04.07.2019 festgestellt, dass bei einer Werbung mit Prüfsiegel es entscheidend darauf ankommt, dass das geprüfte Produkt tatsächlich durch einen neutralen Dritten nach objektiven Kriterien überprüft worden ist und es für die Neutralität unbeachtlich ist, dass ein Entgelt für die Durchführung der Prüfung bezahlt wurde.

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