OLG Bremen: Bei Online-Werbung mit Gütesiegel reicht unauffällige Verlinkung nicht aus

Das OLG Bremen hat in mir Beschluss vom 24.01.2024 entscheiden, dass es bei der Online-Werbung mit einem Gütesiegel „LGA geprüft“ nicht reicht, wenn die Inhalte des Tests nur unauffällig verlinkt sind und der Link nicht als Link erkennbar ist.

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BGH: Zur Werbung mit Prüfsiegeln

Der BGH hat mit Urteil vom 04.07.2019 festgestellt, dass bei einer Werbung mit Prüfsiegel es entscheidend darauf ankommt, dass das geprüfte Produkt tatsächlich durch einen neutralen Dritten nach objektiven Kriterien überprüft worden ist und es für die Neutralität unbeachtlich ist, dass ein Entgelt für die Durchführung der Prüfung bezahlt wurde.

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