In einem vor kurzem veröffentlichten Urteil aus dem April dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der inländische Inhaber von Namensrechten gegen den Inhaber einer Domain mit einer auf das Ausland bezogenen länderspezifischen Top-Level Domain nur dann mit Erfolg unter namensrechtlichen Gesichtspunkten vorgehen kann, wenn konkrete schutzwürdige Interessen des Inhabers der Namensrechte an dem Gebrauch seines Namens unter der fremden länderspezifischen Top-Level-Domain beeinträchtigt sind. „BGH: Vorgehen aus Namensrechten gegen Inhaber ausländischer Top-Level Domains nur bei Verletzung konkreter schutzwürdiger Interessen“ weiterlesen