Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 12.12.2024 entschieden, dass die Werbung mit einer überhöhten und bewusst nie verlangten UVP unzulässig ist und eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellt.
„OLG Frankfurt a.M.: Irreführung durch „Mondpreise“ – UVP muss realistisch sein“ weiterlesen