OLG Bremen: Bei Online-Werbung mit Gütesiegel reicht unauffällige Verlinkung nicht aus

Das OLG Bremen hat in mir Beschluss vom 24.01.2024 entscheiden, dass es bei der Online-Werbung mit einem Gütesiegel „LGA geprüft“ nicht reicht, wenn die Inhalte des Tests nur unauffällig verlinkt sind und der Link nicht als Link erkennbar ist.

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