OLG Dresden: Person auf TikTok durch Beschreibung auch ohne Namensnennung identifizierbar

Das OLG Dresden hat in seiner Entscheidung vom 23.03.2014 zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten festgestellt, dass eine Person, über sich die im Rahmen eines TikTok-Videos ohne Nennung des Namens geäußert wird, dann erkennbar, wenn sie Grund sie in ihrem Bekanntenkreis erkannt werden könnte.

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