Internetgericht Peking: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch KI-generierte Stimme ohne Zustimmung

Das Internetgericht in Peking hat am 23.04.2024 entschieden, dass die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch eine KI-generierte Stimme ohne Zustimmung des Betroffenen vorliegt.

Die Klägerin ist eine professionelle Synchronsprecherin. Die Beklagte eine Technologieunternehmen.

In dem Rechtsstreit https://english.bjinternetcourt.gov.cn/2024-04/24/c_706.htm ging es um Schadenersatzansprüche wegen der Persönlichkeitsrechtsverletzung an der Stimme der Klägerin, indem die Beklagte die Stimme der Klägerin ohne ihre Zustimmung in verschiedenen Apps verwendet hatte, welche dazu dienten, den Nutzern geschriebene Texte in gesprochene Sprache umzuwandeln.

Das Gericht entschied, dass die Stimme der Klägerin aufgrund ihrer Ähnlichkeit zu den KI-generierten Stimmen identifizierbar war und daher ihre Persönlichkeitsrechte verletzt wurden, so dass Entschädigung zu zahlen sei.

Fazit:

Dieser Fall markiert ein bedeutsames Urteil zum Schutz vor der unbefugten Verwendung von KI zur Nachahmung menschlicher Stimmen. Es zeigt auch die Bedeutung von Genehmigungen bei der Nutzung von KI-Technologien und könnte zukünftige Verhandlungen und Vertragsbeziehungen in der Medien- und Unterhaltungsindustrie beeinflussen.

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