Das LG hat mit Urteil vom 19.01.2024 die Werbung für Proteinshakes mit der Aussage „Die Ziele sind, Muskeln aufzubauen…“ als gesundheitsbezogen eingeordnet und als wettbewerbswidrig verboten.
Das LG hat mit Urteil vom 19.01.2024 die Werbung für Proteinshakes mit der Aussage „Die Ziele sind, Muskeln aufzubauen…“ als gesundheitsbezogen eingeordnet und als wettbewerbswidrig verboten.