LG Stade: Werbung in Autoreply-E-Mail ist unzulässiger Spam – auch bei kleinsten Hinweisen

Das Landgericht Stade hat mit Urteil vom 30.10.2024 entschieden, dass bereits kleinste werbende Inhalte in einer automatischen Antwort-E-Mail (Autoreply) einen unzulässigen Eingriff darstellen und als unerlaubte Werbung einzustufen sind.

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