Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 21. Januar 2025 entschieden, dass die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ für Schokoladenprodukte, die nicht aus Dubai stammen, keine irreführende geografische Herkunftsangabe darstellt.
Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 21. Januar 2025 entschieden, dass die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ für Schokoladenprodukte, die nicht aus Dubai stammen, keine irreführende geografische Herkunftsangabe darstellt.