LG Frankfurt a.M.: Bezeichnung ‚Dubai-Schokolade‘ keine irreführende geografische Herkunftsangabe

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 21. Januar 2025 entschieden, dass die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ für Schokoladenprodukte, die nicht aus Dubai stammen, keine irreführende geografische Herkunftsangabe darstellt.

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