AG München: „Hinweis keine Werbung“ gilt auch für vor der Tür abgelegte Werbeflyer

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 18.03.2022 festgestellt, dass der Hinweis an den Briefkästen „bitte keine Werbung einwerfen“ auch für auf- oder an der Briefkastenanlage sowie vor dem Hauseingang hinterlegte Werbung gilt.

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Unzufrieden mit Kundenzufriedenheitsanfrage?

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 24. April 2014 erneut festgestellt, dass eine Kundenzufriedenheitsbefragung als Werbung einzustufen und hierfür grundsätzlich eine Einwilligung notwendig ist.

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Verbot von Bestätigungsemails mit Werbezusätzen

Der BGH hat mit Urteil vom 15. Dezember 2015 eine Bestätigungsemail über den Eingang einer E-Mail eines Verbrauchers mit einem Werbezusatz als Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Verbrauchers und damit als unzulässige Spam eingeordnet.

Diese momentan lediglich in der Pressmitteilung veröffentlichte Entscheidung liegt gleichwohl auf der grundsätzlichen Linie der Rechtsprechung. Diese hat in der Vergangenheit betont, dass bereits die erste E-Mail ohne vorhergehende Einwilligung aufgrund der Nachahmungsgefahr eine unzulässige Spam darstellen kann. „Verbot von Bestätigungsemails mit Werbezusätzen“ weiterlesen

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