Unzufrieden mit Kundenzufriedenheitsanfrage?

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 24. April 2014 erneut festgestellt, dass eine Kundenzufriedenheitsbefragung als Werbung einzustufen und hierfür grundsätzlich eine Einwilligung notwendig ist.

„Unzufrieden mit Kundenzufriedenheitsanfrage?“ weiterlesen

Verbot von Bestätigungsemails mit Werbezusätzen

Der BGH hat mit Urteil vom 15. Dezember 2015 eine Bestätigungsemail über den Eingang einer E-Mail eines Verbrauchers mit einem Werbezusatz als Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte des Verbrauchers und damit als unzulässige Spam eingeordnet.

Diese momentan lediglich in der Pressmitteilung veröffentlichte Entscheidung liegt gleichwohl auf der grundsätzlichen Linie der Rechtsprechung. Diese hat in der Vergangenheit betont, dass bereits die erste E-Mail ohne vorhergehende Einwilligung aufgrund der Nachahmungsgefahr eine unzulässige Spam darstellen kann. „Verbot von Bestätigungsemails mit Werbezusätzen“ weiterlesen

Simple Share Buttons