AG München: Newsletter – Einwilligung kann nach vier Jahren ohne Newsletter entfallen

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 14.02.2023 entschieden, dass durch besondere Umstände die erteilte Einwilligung zum Erhalt von E-Mail Werbung per Newsletter entfallen kann, wenn vier Jahre lang kein Newsletter versendet wurde.

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E-Mail Marketing: E-Mail Werbung an Bestandskunden für Gutscheine auf das gesamte Sortiment setzt Einwilligung voraus, Hinweis auf Widerruf Einwilligung ohne Hinweis an wen Widerruf zu richten ist schließt Bestandskundenwerbung aus und Checkbox zur Einwilligung in die E-Mail-Werbung führt zu Spam

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 22. März 2018 entschieden, dass E-Mail Werbung gegenüber Bestandskunden, die in der Vergangenheit bereits einzelne Produkte gekauft haben, mit Gutscheinen auf das gesamte Sortiment einer Einwilligung bedarf.

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BGH: Eine Einwilligung für mehrere Werbekanäle ausreichend

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 01. Februar 2018 entschieden, dass eine Einwilligung für mehrere Werbekanäle ausreicht.

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BGH gibt Lettershops Steine statt Brot und verbietet „Sammeleinwilligung“ für E-Mail-Werbung

Der BGH hat mit Urteil vom 14. März 2017 eine vorformulierte „Sammeleinwilligung“ für E-Mail-Werbung für verschiedene Unternehmen und Produkte als intransparent verboten.

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Schutz vor bösen News! – Vermeidung unwirksamer Einwilligung beim E-Mail-Marketing OLG Frankfurt Urteil vom 28.07.2016

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 28.07.2016 eine vorformulierte Einwilligung zur E-Mail-Werbung als unwirksam angesehen, da die verschiedenen Produkte und Dienstleistungen, für welche geworben werden sollte, zu unbestimmt seien. Daher nehmen wir den Fall zum Anlass nochmal die Grundsätze zur Generierung von wirksamen Einwilligungen für das E-Mail-Marketing zu erläutern:

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Unzufrieden mit Kundenzufriedenheitsanfrage?

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 24. April 2014 erneut festgestellt, dass eine Kundenzufriedenheitsbefragung als Werbung einzustufen und hierfür grundsätzlich eine Einwilligung notwendig ist.

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OLG Frankfurt zur unwirksamen Einwilligung in Telefon- und E-Mail/SMS Werbung sowie der Information über den Einsatz von Cookies

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 17. Dezember 2015 die Einwilligungserklärung von Planet49 zu Telefon-, E-Mail und SMS Werbung für 59 verschiedene Unternehmen, die auf einer verlinkten Liste aufgeführt wurden, verboten und das voreingestellte Einverständnis zum Einsatz eines Webanalysedienstes mit dem Hinweis über die hierdurch gesetzten Cookies als zulässig angesehen. Die Einholung einer der Einwilligung für unterschiedliche Werbekanäle hat der Senat als möglich angesehen. „OLG Frankfurt zur unwirksamen Einwilligung in Telefon- und E-Mail/SMS Werbung sowie der Information über den Einsatz von Cookies“ weiterlesen

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