Das LG Wiesbaden hat mit Urteil vom 05.11.2024 entschieden, dass eine Google-Werbeanzeige irreführend ist, wenn sie für ein Produkt mit einem günstigen Stückpreis wirbt, ohne klarzustellen, dass dieser Preis nur für ein unbedrucktes Muster gilt und eine Bedruckung erst ab einer bestimmten Mindestbestellmenge zu einem höheren Preis möglich ist.
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