Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 23.07.2024 entschieden, dass die Werbeaussage ‚20% auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert‘ in einer Netto-Werbebeilage irreführend ist, wenn in einer Fußnote wesentliche Ausnahmen gemacht werden.
Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 23.07.2024 entschieden, dass die Werbeaussage ‚20% auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert‘ in einer Netto-Werbebeilage irreführend ist, wenn in einer Fußnote wesentliche Ausnahmen gemacht werden.