OLG Nürnberg: Unzulässige Netto-Rabattwerbung mit Aussage „20% auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert“

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 23.07.2024 entschieden, dass die Werbeaussage ‚20% auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert‘ in einer Netto-Werbebeilage irreführend ist, wenn in einer Fußnote wesentliche Ausnahmen gemacht werden.

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