OLG Frankfurt a.M.: Irreführende Gesundheitswerbung für Handy-Aufkleber verboten

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 02.05.2024 entschieden, dass ein Unternehmen nicht mit unbelegten gesundheitsbezogenen Aussagen für sogenannte Strahlenschutz-Aufkleber für Handys werben darf .

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