LG Hamburg: Löschung von angeblichen Produktnachahmungen durch Notice and take down bei Amazon kann abgemahnt werden, wenn das Design offensichtlich nicht schutzfähig ist

Das Landgericht Hamburg hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens mit Beschluss vom 2. März 2018 entschieden, dass die Löschung einer angeblichen Produktnachahmung durch das Notice and Take Down-Verfahren bei Amazon gestützt auf ein eingetragenes Design dann eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung darstellt, wenn das zugrundeliegende Design offensichtlich nicht schutzfähig und löschungsreif ist.

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