Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 23.07.2024 entschieden, dass die Werbeaussage ‚20% auf alle Ostersüßwaren ab 5 € Einkaufswert‘ in einer Netto-Werbebeilage irreführend ist, wenn in einer Fußnote wesentliche Ausnahmen gemacht werden.
Schlagwort: Irreführung Rabatt
LG Leipzig: Hinweise auf Ausnahme von Rabattaktionen müssen in Printwerbung enthalten sein, Verlinkung reicht nicht
Das Landgericht Leipzig hat mit Urteil vom 30. Januar 2018 ein Möbelhaus zur Unterlassung von Rabattwerbungen verurteilt, bei denen die Ausnahme nicht direkt in dem Printwerbeprospekt enthalten waren, sondern lediglich auf die eigene Internetseite verlinkt wurde.