OLG Frankfurt a.M.: Irreführung durch „Mondpreise“ – UVP muss realistisch sein

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 12.12.2024 entschieden, dass die Werbung mit einer überhöhten und bewusst nie verlangten UVP unzulässig ist und eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellt.

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BGH bestätigt Haftung Amazon Händler für wettbewerbswidrige Angebotsinhalte

Der BGH hat am 03. März 2016 einen Amazon Market Place Händler wegen einer von Amazon eingespielten nicht mehr aktuellen UVP und der daraus resultierenden Irreführung des angesprochenen Verkehrs verurteilt, obwohl er selbst keinen Einfluss auf die Ausschließlich von Amazon einzuspielende UVP im Zusammenhang mit seinem Angebot hatte.

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