Das Oberlandesgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 einem Dienstleistungsunternehmen untersagt, in Prospekten eines Lebensmitteldiscounters mit einer prozentualen Preisermäßigung zu werben, wenn sich die Ermäßigung nicht auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage, sondern auf eine unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers bezieht.
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