Der BGH beendet den Streit und stuft Immobilienmaklervertrag mit Urteil vom 07.07.2016 als Fernabsatzgeschäft mit Widerrufsmöglichkeit ein.
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Der BGH beendet den Streit und stuft Immobilienmaklervertrag mit Urteil vom 07.07.2016 als Fernabsatzgeschäft mit Widerrufsmöglichkeit ein.
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Update Januar 2017: Im letzten Jahr haben wir über den Rechtsstreit des Lamzac Produktentwicklers Marjin Oomen gegen die Produktkopie „LayBag“ berichtet. https://ip-blogger.de/blog/designrecht/lamzac-design-kommt-nicht-zum-chillen.html und https://ip-blogger.de/blog/designrecht/update-oktober-2016-lamzac-kommt-nicht-zum-chillen.html
Wir freuen uns nun berichten zu können, dass das bereits im Mai per einstweiliger Verfügung ergangene Vertriebsverbot des „LayBag“ welches von den Herstellern, der „Hirams Trade GmbH“ und deren Geschäftsführer Lothar Kalmbacher jedoch konsequent ignoriert wurde, inzwischen durch Urteil vom Landgericht Düsseldorf am 15. Dezember 2016 bestätigt wurde. Ebenfalls mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 verhängte das Gericht gegen die „Hirams Trade GmbH“ ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 €, gegen welches ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Darüber hinaus liegt jetzt auch ein erstinstanzliches Urteil in der Hauptsache, ebenfalls vom 15. Dezember 2016, vor, das genau wie die Entscheidung im Eilverfahren den Vertrieb des „LayBag“ in der Europäischen Union verbietet. Gegen beide Urteile hat die „Hirams Trade GmbH“ das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.
„Lamzac darf weiter chillen: Gericht bestätigt Vertriebsverbot des „LayBag““ weiterlesen
Ein Unterlassungsschuldner ist nicht nur zur Unterlassung verpflichtet, sondern muss grundsätzlich nach einer kürzlich veröffentlichen Entscheidung des BGH mit Urteil vom 21.09.2016 auch bereits an den Handel ausgelieferte Waren zurückzurufen, auch wenn er keinen Anspruch auf Rückgabe der Produkte besitzt.
„BGH: Unterlassungserklärung beinhaltet grundsätzlich Rückrufverpflichtung“ weiterlesen
Ab dem 01. Februar 2017 gibt es neue Informationspflichten für Online-Händler. Diese finden sich im Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG). Das Gesetz differenziert zwischen 2 Arten von Informationspflichten, der allgemeinen und besonderen Informationspflicht, wobei die Nichteinhaltung der Informationspflichten abmahnfähige Wettbewerbsverstöße darstellen.
„Neue Informationspflichten für Online-Händler ab 1. Februar 2017“ weiterlesen
Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 07. Juni 2016 entschieden, dass ein fehlender Link auf die europäische OS-Schlichtungsplattform eine Wettbewerbsverletzung darstellt. Wir hatten über diese seit dem 9. Januar 2016 existierende neue Pflicht der Online-Händler zum Hinweis und zur Verlinkung auf eine europäische Schlichtungsplattform bereits berichtet. https://ip-blogger.de/blog/e-commerce/neue-informationspflichten-seit-09-januar-2016.html
„LG Hamburg: Fehlender Link auf OS-Schlichtungsplattform ist Wettbewerbsverletzung“ weiterlesen
Das Landgericht Mainz hat mit Urteil vom 12.08.2016 in einem von uns betreuten Verfahren die Haftung eines Unternehmens für eine nicht von ihm stammende Spam-Werbung verneint.
„Das Landgericht Mainz verneint Haftung für nicht vom Beworbenen stammende Spam.“ weiterlesen
Das OLG München hat mit Urteil vom 20.10.2016 festgestellt, dass auch den Händler die Pflichten nach der Textilkennzeichnungsverordnung treffen und ein Fehler in einem Online-Shop zu einem Wettbewerbsverstoß führt.
„OLG München: Fehlerhafte Textilfaserbezeichnung in Online-Shop ist Wettbewerbsverstoß“ weiterlesen
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 6. Oktober 2016 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass eine Mitbewerberin keine Werbemaßnahmen einer Wettbewerberin in einem bestimmten Umkreis ihres Geschäfts verhindern kann, allerdings verlangen kann, dass keine Werbung im Einfahrtsbereich ihres Geschäfts an im Stau stehende Autofahrer verteilt wird.
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 15. September 2016 in einem Musterverfahren die Werbung einer Kfz-Werkstatt mit „HU/AU“ ohne weitere Angaben über die Durchführung der „HU“ durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation wie der Dekra oder den TÜV Süd zugelassen.
Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 26.07.2016 entscheiden, dass ein Unternehmen eine Handlungspflicht bei fehlerhaften Online-Einträgen auf Drittseiten nach deren Kenntnisnahme besitzt, auch wenn diese Inhalte ohne Kenntnis durch Dritte verursacht wurden.
„LG Hamburg: Handlungspflicht bei rechtswidrigen Online-Einträgen auf Drittseiten“ weiterlesen