Kein Geld für Wohnungsbesichtigung bei Mietangebot direkt vom Eigentümer

Das Landgericht Stuttgart hat in zwei parallelen Entscheidungen jeweils zum 15. Juni 2016 die Forderung einer Bezahlung für die Besichtigung einer Mietwohnung, welche direkt vom Eigentümer zu mieten war, als wettbewerbswidrig eingestuft.

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