OLG Frankfurt: Verteilen von Handzetteln vor Geschäft eines Mitbewerbers ist wettbewerbswidriges Abfangen von Kunden

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 6. Oktober 2016 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass eine Mitbewerberin keine Werbemaßnahmen einer Wettbewerberin in einem bestimmten Umkreis ihres Geschäfts verhindern kann, allerdings verlangen kann, dass keine Werbung im Einfahrtsbereich ihres Geschäfts an im Stau stehende Autofahrer verteilt wird.

„OLG Frankfurt: Verteilen von Handzetteln vor Geschäft eines Mitbewerbers ist wettbewerbswidriges Abfangen von Kunden“ weiterlesen

Simple Share Buttons