Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 6. Oktober 2016 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass eine Mitbewerberin keine Werbemaßnahmen einer Wettbewerberin in einem bestimmten Umkreis ihres Geschäfts verhindern kann, allerdings verlangen kann, dass keine Werbung im Einfahrtsbereich ihres Geschäfts an im Stau stehende Autofahrer verteilt wird.
Schlagwort: Abfangen Kunden
Einlösung von Mitbewerber Rabattcoupons zulässig
Der BGH hat mit Urteil vom 23. Juni 2016 entschieden, dass auch Mitbewerber Rabattcoupons ihrer Konkurrenz einlösen und hiermit werben dürfen.
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