Der BGH hat am 03. März 2016 einen Amazon Market Place Händler wegen einer von Amazon eingespielten nicht mehr aktuellen UVP und der daraus resultierenden Irreführung des angesprochenen Verkehrs verurteilt, obwohl er selbst keinen Einfluss auf die Ausschließlich von Amazon einzuspielende UVP im Zusammenhang mit seinem Angebot hatte.
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