OLG Hamm: Systematische Bestellungen und Retouren bei Mitbewerbern wettbewerbswidrig

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 16.04.2024 entschieden, dass ein Online-Unternehmen, das systematisch einen Mitbewerber mit sinnlosen Bestellungen und Retouren überzieht, wettbewerbswidrig handelt, insbesondere dann, wenn auch noch negative Bewertungen abgegeben werden.

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OLG Frankfurt: Verteilen von Handzetteln vor Geschäft eines Mitbewerbers ist wettbewerbswidriges Abfangen von Kunden

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 6. Oktober 2016 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass eine Mitbewerberin keine Werbemaßnahmen einer Wettbewerberin in einem bestimmten Umkreis ihres Geschäfts verhindern kann, allerdings verlangen kann, dass keine Werbung im Einfahrtsbereich ihres Geschäfts an im Stau stehende Autofahrer verteilt wird.

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