Kein Anspruch auf Lieferung bei fehlerhafter Preisauszeichnung im Online-Shop

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 19. Mai 2016 entschieden, dass bei einem offensichtlichen Computerfehler bei der Preisauszeichnung über Online-Shops kein Anspruch auf Belieferung zu dem fehlerhaften Preis existiert.

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