OLG Köln: Pflicht zur Fundstellen-Angabe auch bei Abdruck auf Produkt-Verpackung

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 10.07.2020 die Angabe der Fundstelle eines Tests auch dann gefordert, wenn der Werbende lediglich ein Produktfoto verwendet, auf dem die Testsieger-Werbung abgelichtet ist.

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BGH: Werbung mit Prüfsiegeln nur noch mit Fundstellenangabe oder Zusammenfassung der Prüfkriterien

Der BGH hat mit Urteil vom 21. Juni 2016 die Werbung mit einem Prüfzeichen „LGA testet“ sowie „LGA testet Quality“ ohne Hinweis auf die Fundstelle oder eine eigene Zusammenfassung der zu Grunde liegenden Prüfkriterien verboten.

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