LG Arnsberg: Kein Medienbruch bei Rabattaktion durch Verweis auf Ausnahmen auf Webseite

Das Landgericht Arnsberg hat mit Urteil vom 06.12.2018 entschieden, dass in einer Werbung mit der Aussage „Bis zu 500,00 € Tausch-Prämie für Ihre alten Möbel!“ die Ausnahmen bereits in dem Werbe Flyer angegeben werden müssen und ein Verweis auf Ausnahmen auf der Webseite nicht ausreiche.

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Auch nach Reform des Werberechts Angabe überraschender Beschränkungen in Printwerbung – Verweis auf Webseite reicht nicht

Das OLG Bamberg hat mit Urteil vom 22. Juni 2016 zum neuen UWG 2015 bestätigt, dass Produktbeschränkungen bei Rabattaktionen in der Printanzeige selbst stehen müssen und ein Verweis auf eine Webseite nicht genügt.

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Grundsatzurteil des BGH zu Transparenzanforderungen bei Online-Vertriebskooperationen

Die Kooperation von Einzelhändlern mit weiteren Anbietern von Waren oder Dienstleistungen im Online-Vertrieb ist ein interessantes Vertriebsmodell. Der Einzelhändler kann seinen Kunden weitere Leistungen oder interessante Kombinationsangebote präsentieren und erhält oft eine Provision für die Vermittlung von Kunden. Der Anbieter der anderen Waren oder Dienstleistungen erschließt sich neue Kunden und profitiert von der Bekanntheit des Einzelhändlers. „Grundsatzurteil des BGH zu Transparenzanforderungen bei Online-Vertriebskooperationen“ weiterlesen

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