Der BGH hat mit Urteil vom 23. Juni 2016 entschieden, dass auch Mitbewerber Rabattcoupons ihrer Konkurrenz einlösen und hiermit werben dürfen.
„Einlösung von Mitbewerber Rabattcoupons zulässig“ weiterlesen
Der BGH hat mit Urteil vom 23. Juni 2016 entschieden, dass auch Mitbewerber Rabattcoupons ihrer Konkurrenz einlösen und hiermit werben dürfen.
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Das OLG Bamberg hat mit Urteil vom 22. Juni 2016 zum neuen UWG 2015 bestätigt, dass Produktbeschränkungen bei Rabattaktionen in der Printanzeige selbst stehen müssen und ein Verweis auf eine Webseite nicht genügt.