Landgericht Frankfurt: Samsung muss Allgemeine Geschäftsbedingungen wegen Datenschutz nachbessern

Das Landgericht Frankfurt hat im Juni aufgrund einer Klage einer Verbraucherzentrale entschieden, dass Samsung seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Smart-TV-Geräte im Hinblick auf das Datenschutzrecht nachbessern muss.

Von Smart-TV-Geräten werden häufig schon beim Anschluss der Geräte personenbezogene Daten erhoben, auch wenn der Käufer die Internet-Funktionalitäten der Geräte überhaupt nicht nutzt. Auf diesen Umstand hatte Samsung in seinen AGB nicht hingewiesen, was das Landgericht Frankfurt als unzulässig ansah.

Außerdem beanstandete das Landgericht Frankfurt eine Vielzahl weitere Regelungen, insbesondere zum Datenschutz, als intransparent. Die datenschutzrechtlichen Regelungen hatten in diesem Fall insgesamt 56 Bildschirmseiten eingenommen. Das Landgericht Frankfurt stellte in diesem Zusammenhang ausdrücklich fest, dass Datenschutzbestimmungen, die auf 56 Bildschirmseiten dargestellt werden, schon wegen ihrer Länge und Unübersichtlichkeit intransparent und keine geeignete Grundlage für eine Einwilligung in die Datenerhebung und Datenverwendung sind.

Fazit:

Das Urteil das Landgerichts Frankfurt ist zwar noch nicht rechtskräftig.

Es weist allerdings in jedem Fall in die richtige Richtung und ermahnt dazu, sich gerade bei AGB kurz zu fassen und sich auf das Wesentliche zu beschränken.

Dr. Michael Heinrich

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