OLG Köln Anlage Nutzerprofil einer Ärztin auf Jameida ohne Einwilligung zulässig

Nach dem OLG Köln mit Urteil vom 05.01.2017 ist die Anlage eines Nutzerprofils einer Ärztin auf Jameida ohne Einwilligung zulässig. Eine Fachärztin für Dermatologie und Allergologie fühlte sich durch die Anlage eines Profils auf dem Ärztebewertungsportal Jameida ohne ihre Einwilligung und den dort abgegebenen Bewertungen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und klage gegen den Plattformbetreiber Jameida auf Löschung ihrer auf dem Bewertungsportal veröffentlichten Daten, Unterlassung der Veröffentlichung ihres Profils sowie Abmahnkosten.

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OLG Celle kein Anspruch auf Löschung von Links bei Google bei archivierten Interview

Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil vom 29.12.2016 einen Anspruch auf Löschung von verschiedenen Links aus der Trefferliste bei Google zur Eingabe ihres Namens verneint, da diese selbst durch ein Interview in die Verbreitung und die Angabe ihres Namens eingewilligt habe.

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BGH: Reine Schaufenster-Präsentation erfordert keine Preisangabe

Der BGH beendet mit Grundsatzurteil vom 11.11.2016 den Streit und stellt klar, dass für reine Schaufenster-Präsentationen ohne Preisangabe die Preisangbenverordnung (PAngVO) nicht gilt und eine Verpflichtung zur Bepreisung der im Schaufenster ausgestellten Waren nicht besteht.

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Lamzac darf weiter chillen: Gericht bestätigt Vertriebsverbot des „LayBag“

Update Januar 2017: Im letzten Jahr haben wir über den Rechtsstreit des Lamzac Produktentwicklers Marjin Oomen gegen die Produktkopie „LayBag“ berichtet. https://ip-blogger.de/blog/designrecht/lamzac-design-kommt-nicht-zum-chillen.html und https://ip-blogger.de/blog/designrecht/update-oktober-2016-lamzac-kommt-nicht-zum-chillen.html

Wir freuen uns nun berichten zu können, dass das bereits im Mai per einstweiliger Verfügung ergangene Vertriebsverbot des „LayBag“ welches von den Herstellern, der „Hirams Trade GmbH“ und deren Geschäftsführer Lothar Kalmbacher jedoch konsequent ignoriert wurde, inzwischen durch Urteil vom Landgericht Düsseldorf am 15. Dezember 2016 bestätigt wurde. Ebenfalls mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 verhängte das Gericht gegen die „Hirams Trade GmbH“ ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 €, gegen welches ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Darüber hinaus liegt jetzt auch ein erstinstanzliches Urteil in der Hauptsache, ebenfalls vom 15. Dezember 2016, vor, das genau wie die Entscheidung im Eilverfahren den Vertrieb des „LayBag“ in der Europäischen Union verbietet. Gegen beide Urteile hat die „Hirams Trade GmbH“ das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.

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BGH: Unterlassungserklärung beinhaltet grundsätzlich Rückrufverpflichtung

Ein Unterlassungsschuldner ist nicht nur zur Unterlassung verpflichtet, sondern muss grundsätzlich nach einer kürzlich veröffentlichen Entscheidung des BGH mit Urteil vom 21.09.2016 auch bereits an den Handel ausgelieferte Waren zurückzurufen, auch wenn er keinen Anspruch auf Rückgabe der Produkte besitzt.

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Neue Informationspflichten für Online-Händler ab 1. Februar 2017

Ab dem 01. Februar 2017 gibt es neue Informationspflichten für Online-Händler. Diese finden sich im Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG). Das Gesetz differenziert zwischen 2 Arten von Informationspflichten, der allgemeinen und besonderen Informationspflicht, wobei die Nichteinhaltung der Informationspflichten abmahnfähige Wettbewerbsverstöße darstellen.

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LG Hamburg: Fehlender Link auf OS-Schlichtungsplattform ist Wettbewerbsverletzung

Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 07. Juni 2016 entschieden, dass ein fehlender Link auf die europäische OS-Schlichtungsplattform eine Wettbewerbsverletzung darstellt. Wir hatten über diese seit dem 9. Januar 2016 existierende neue Pflicht der Online-Händler zum Hinweis und zur Verlinkung auf eine europäische Schlichtungsplattform bereits berichtet. https://ip-blogger.de/blog/e-commerce/neue-informationspflichten-seit-09-januar-2016.html

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OLG München: Fehlerhafte Textilfaserbezeichnung in Online-Shop ist Wettbewerbsverstoß

Das OLG München hat mit Urteil vom 20.10.2016 festgestellt, dass auch den Händler die Pflichten nach der Textilkennzeichnungsverordnung treffen und ein Fehler in einem Online-Shop zu einem Wettbewerbsverstoß führt.

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