Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 07. Juni 2016 entschieden, dass ein fehlender Link auf die europäische OS-Schlichtungsplattform eine Wettbewerbsverletzung darstellt. Wir hatten über diese seit dem 9. Januar 2016 existierende neue Pflicht der Online-Händler zum Hinweis und zur Verlinkung auf eine europäische Schlichtungsplattform bereits berichtet. https://ip-blogger.de/blog/e-commerce/neue-informationspflichten-seit-09-januar-2016.html
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