LG Frankfurt a.M.: mailto-Link im Impressum reicht nicht – E-Mail-Adresse muss ausgeschrieben sein

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 5. März 2025 entschieden, dass im Impressum einer Webseite die E-Mail-Adresse ausdrücklich angegeben werden muss und ein bloßer mailto-Link nicht ausreicht.

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LG Hamburg: Fehlender Link auf OS-Schlichtungsplattform ist Wettbewerbsverletzung

Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 07. Juni 2016 entschieden, dass ein fehlender Link auf die europäische OS-Schlichtungsplattform eine Wettbewerbsverletzung darstellt. Wir hatten über diese seit dem 9. Januar 2016 existierende neue Pflicht der Online-Händler zum Hinweis und zur Verlinkung auf eine europäische Schlichtungsplattform bereits berichtet. https://ip-blogger.de/blog/e-commerce/neue-informationspflichten-seit-09-januar-2016.html

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