Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Rückrufverpflichtung bei bereits an den Handel gelieferten Produkten auch dann besteht, wenn die verbotene Werbeaussage auf der Verpackung aufgedruckt ist.
Schlagwort: Ordnungsgeld
BGH: Unterlassungserklärung beinhaltet grundsätzlich Rückrufverpflichtung
Ein Unterlassungsschuldner ist nicht nur zur Unterlassung verpflichtet, sondern muss grundsätzlich nach einer kürzlich veröffentlichen Entscheidung des BGH mit Urteil vom 21.09.2016 auch bereits an den Handel ausgelieferte Waren zurückzurufen, auch wenn er keinen Anspruch auf Rückgabe der Produkte besitzt.
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