Das OLG München hat mit Urteil vom 20.10.2016 festgestellt, dass auch den Händler die Pflichten nach der Textilkennzeichnungsverordnung treffen und ein Fehler in einem Online-Shop zu einem Wettbewerbsverstoß führt.
„OLG München: Fehlerhafte Textilfaserbezeichnung in Online-Shop ist Wettbewerbsverstoß“ weiterlesen