Der BGH beendet den Streit und stuft Immobilienmaklervertrag mit Urteil vom 07.07.2016 als Fernabsatzgeschäft mit Widerrufsmöglichkeit ein.
„BGH stuft Immobilienmaklervertrag als Fernabsatzgeschäft mit Widerrufsmöglichkeit ein“ weiterlesen
Der BGH beendet den Streit und stuft Immobilienmaklervertrag mit Urteil vom 07.07.2016 als Fernabsatzgeschäft mit Widerrufsmöglichkeit ein.
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