Update Januar 2017: Im letzten Jahr haben wir über den Rechtsstreit des Lamzac Produktentwicklers Marjin Oomen gegen die Produktkopie „LayBag“ berichtet. https://ip-blogger.de/blog/designrecht/lamzac-design-kommt-nicht-zum-chillen.html und https://ip-blogger.de/blog/designrecht/update-oktober-2016-lamzac-kommt-nicht-zum-chillen.html
Wir freuen uns nun berichten zu können, dass das bereits im Mai per einstweiliger Verfügung ergangene Vertriebsverbot des „LayBag“ welches von den Herstellern, der „Hirams Trade GmbH“ und deren Geschäftsführer Lothar Kalmbacher jedoch konsequent ignoriert wurde, inzwischen durch Urteil vom Landgericht Düsseldorf am 15. Dezember 2016 bestätigt wurde. Ebenfalls mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 verhängte das Gericht gegen die „Hirams Trade GmbH“ ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 €, gegen welches ein Rechtsmittel eingelegt wurde. Darüber hinaus liegt jetzt auch ein erstinstanzliches Urteil in der Hauptsache, ebenfalls vom 15. Dezember 2016, vor, das genau wie die Entscheidung im Eilverfahren den Vertrieb des „LayBag“ in der Europäischen Union verbietet. Gegen beide Urteile hat die „Hirams Trade GmbH“ das Rechtsmittel der Berufung eingelegt.
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