Nach dem OLG Köln mit Urteil vom 05.01.2017 ist die Anlage eines Nutzerprofils einer Ärztin auf Jameida ohne Einwilligung zulässig. Eine Fachärztin für Dermatologie und Allergologie fühlte sich durch die Anlage eines Profils auf dem Ärztebewertungsportal Jameida ohne ihre Einwilligung und den dort abgegebenen Bewertungen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und klage gegen den Plattformbetreiber Jameida auf Löschung ihrer auf dem Bewertungsportal veröffentlichten Daten, Unterlassung der Veröffentlichung ihres Profils sowie Abmahnkosten.
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