Google besitzt keine Marktbeobachtungsverpflichtung und haftet erst bei angezeigter Rechtsverletzung

Nach dem OLG Karlsruhe mit Urteil vom 14.12.2016 besitzt Google keine Marktbeobachtungsverpflichtung und haftet erst bei angezeigter Rechtsverletzung. Grundlage der Auseinandersetzung war ein im Jahr 2012 erschienener Beitrag auf einer Internetplattform, in welchem den Klägern unter anderem islamfeindliche Äußerungen vorgeworfen und sie unter anderem als Rassisten bezeichnet wurden.

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OLG Köln Anlage Nutzerprofil einer Ärztin auf Jameida ohne Einwilligung zulässig

Nach dem OLG Köln mit Urteil vom 05.01.2017 ist die Anlage eines Nutzerprofils einer Ärztin auf Jameida ohne Einwilligung zulässig. Eine Fachärztin für Dermatologie und Allergologie fühlte sich durch die Anlage eines Profils auf dem Ärztebewertungsportal Jameida ohne ihre Einwilligung und den dort abgegebenen Bewertungen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt und klage gegen den Plattformbetreiber Jameida auf Löschung ihrer auf dem Bewertungsportal veröffentlichten Daten, Unterlassung der Veröffentlichung ihres Profils sowie Abmahnkosten.

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