Ab dem 01. Februar 2017 gibt es neue Informationspflichten für Online-Händler. Diese finden sich im Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG). Das Gesetz differenziert zwischen 2 Arten von Informationspflichten, der allgemeinen und besonderen Informationspflicht, wobei die Nichteinhaltung der Informationspflichten abmahnfähige Wettbewerbsverstöße darstellen.
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