Der BGH hat mit Urteil vom 18. Juni 2015 zur Haftung durch das Setzen von Links auf Internetseiten mit fremden Inhalten klargestellt, dass ohne Kenntnis von der Rechtswidrigkeit keine Haftungszurechnung erfolgt.
Der Entscheidung lag ein Hyperlink eines Facharztes für Orthopädie zu Grunde, der auf seiner eigenen Internetseite für eine Implantat-Akupunktur durch das Implantieren von winzigen Nadeln einen Link auf die Startseite des Forschungsverbandes Implantat-Akupunktur gesetzt hatte. Auf einer Unterseite des Verbandes befanden sich verschiedene wettbewerbswidrige Werbeaussagen über das Anwendungsgebiet und die Wirkungen der Implantat-Akupunktur. Der Orthopäde entfernte seinen Link nach Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e.V., gab jedoch keine Unterlassungserklärung ab, so dass mit der nachfolgenden Klage die Verantwortlichkeit für die Linksetzung geklärt wurde. „Grundsatzurteil des BGH zur Haftung von Links“ weiterlesen