BGH gibt Lettershops Steine statt Brot und verbietet „Sammeleinwilligung“ für E-Mail-Werbung

Der BGH hat mit Urteil vom 14. März 2017 eine vorformulierte „Sammeleinwilligung“ für E-Mail-Werbung für verschiedene Unternehmen und Produkte als intransparent verboten.

„BGH gibt Lettershops Steine statt Brot und verbietet „Sammeleinwilligung“ für E-Mail-Werbung“ weiterlesen

Simple Share Buttons