Der BGH hat mit Urteil vom 14. März 2017 eine vorformulierte „Sammeleinwilligung“ für E-Mail-Werbung für verschiedene Unternehmen und Produkte als intransparent verboten.
Der BGH hat mit Urteil vom 14. März 2017 eine vorformulierte „Sammeleinwilligung“ für E-Mail-Werbung für verschiedene Unternehmen und Produkte als intransparent verboten.