OLG Köln: Werbung „ Das beste Netz“ von 1&1 ist wettbewerbswidrig

Das OLG Köln hat mit Beschluss von 19. September 2017 entschieden, dass die aktuelle Werbekampagne von 1&1 aus den Monaten August und September mit der Aussage „Das beste Netz gibt’s bei 1&1“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist.

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