OLG Köln: Werbung „ Das beste Netz“ von 1&1 ist wettbewerbswidrig

Das OLG Köln hat mit Beschluss von 19. September 2017 entschieden, dass die aktuelle Werbekampagne von 1&1 aus den Monaten August und September mit der Aussage „Das beste Netz gibt’s bei 1&1“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist.

Gegenstand der Entscheidung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ist die Werbeaussage

„Das beste Netz gibt’s bei 1&1“

in Printmedien, Plakaten, im Internet sowie in einem TV Werbespot. Im Rahmen des TV Spots überdeckte ein Mitarbeiter von 1&1 an einer Hochhausfassade ein großflächiges Telekom- Plakat mit der vorstehenden Werbung.

Nach Angriff der Telekom bestätigt das OLG Köln, dass diese Werbung wettbewerbswidrig ist, da sie dahin gehend verstanden werden könne, die Firma 1&1 selbst sei Inhaberin eines eigenen vom Telekomnetz und den Netzen anderer Anbieter unabhängigen Netzes. In Anbetracht der Tatsache, dass 1&1 lediglich die Netze anderer Netzanbieter anmiete, werde hier durch ein unrichtiger Eindruck erzeugt, der zur Wettbewerbswidrigkeit der Werbung führe. Die Verteidigung von 1&1 gestützt auf das Testergebnis in der Zeitschrift „Connec“, dass 1&1 unter den bundesweiten Anbietern die höchste Punktzahl erreicht habe, und damit „Connect Testsieger Festnetztest bundesweiter Anbieter 1&1 Heft 8/2017“ ausgezeichnet worden sei, lies das OLG Köln nicht  gelten. Grund hierfür sei, dass die bestandenen Werbungen nicht auf den Testsieg und die entsprechenden Fundstelle verwiesen.

In diesem Zusammenhang wurde 1&1 ebenfalls untersagt, verschiedene Markenzeichen unteranderen das „T“ sowie die Farbe Magenta für ihre eigene Werbekampagnen zu verwenden, da die Grenze der zulässigen vergleichenden Werbung hier mit einer irreführung über die Existenz eines eigenen Netzes überschritten sei.

Fazit:

Die Entscheidung ist ein gutes Beispiel für eine irreführende Werbung, da unabhängig von der konkreten Auszeichnung in der Zeitschrift Connect eine Werbeaussage in isolierter Form mit „das beste Netz“ eventuell noch rechtmäßig gewesen wäre, aber die konkrete Kampagne von 1&1 mit dem Überkleben der Telekom Werbung dazu führen kann, dass hier tatsächlich der Eindruck entsteht die 1&1 könne auch in Bezug auf die Inhaberschaft von eigenen Netzen das Telekomnetz ersetzen, obwohl lediglich eine Anmietung stattfindet. Insofern ist bei vergleichbaren Kampagnen stets der Einzelfall zu überprüfen, bevor eine umfassende Werbekampagne unter Berücksichtigung eines Mitbewerbers geschaltet wird.

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