Der BGH hat mit Urteil vom 4. Mai 2017 entschieden, dass eine fehlerhafte Information über den Verjährungsbeginn im Rahmen eines Kundenanschreibens einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Der BGH hat mit Urteil vom 4. Mai 2017 entschieden, dass eine fehlerhafte Information über den Verjährungsbeginn im Rahmen eines Kundenanschreibens einen Wettbewerbsverstoß darstellt.